1. Allgemeines

Für den Verkauf, die Lieferung und Zahlung unserer Ware gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Kunde bei der Bestellung oder der Übernahme der Ware auf andere Bedingungen bezieht. Abänderungen dieses Vertrages oder Sonderabmachungen, sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Ist der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen nur in dem Ausmaß, in welchem sie nicht zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
Alle Angaben betreffend sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich, insbesondere bezüglich Preise und Lieferfristen. Aufträge sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt, anbezahlt oder ausgeführt werden. Werden Leihstühle beim Kunden beschädigt, werden Reparatur- oder Reinigungskosten verrechnet. Sollten Leihmöbel , Leihsessel beim Kunden verschwinden, werden diese in Rechnung gestellt.Leihstellungen von Sitzmöbel sind nur an Firmenkunden möglich. Bei Privatkunden wird hier eine Kaution benötigt!

2. Preise

Werden in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die Preise allgemein geändert, so ist der am Bestelltag gültige Preis bindend. Ansonsten ist nur der Preis der neuen Preisliste gültig. Alle angegebenen Preise sind inkl. UST berechnet. EU-Mitglieder müssen ihre UID - Nummer angeben, sonst muss österreichische Mehrwertsteuer berechnet werden.

3. Auftragserteilung und Bestätigung

Die erstellten Aufträge sind verbindlich und können nicht storniert werden. Bei prompter Auslieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung.
Aufträge, die einer längeren Lieferzeit unterliegen, werden hingegen bestätigt. Sonderanfertigungen erfordern bei Auftragserteilung 20% Anzahlung. Ab dem Tag des Anzahlungseinganges gilt die vereinbarte Lieferzeit. Maßangaben, Gewicht etc. sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, vom Liefervertrag zur Gänze oder von Teilen des Vertrages ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, und zwar ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen könnte, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt. Das gleiche gilt im Falle höherer Gewalt, erfüllungshindernder, behördlicher Maßnahmen oder bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Käufers, falls der Käufer uns nicht eine entsprechende Sicherheit oder Vorauszahlung gibt.

4. Lieferung und Fracht

Die Ware wird montiert zugestellt (Wien, Niederösterreich und Burgenland), außer es wurde anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Falls der Kunde die Lieferung nicht annimmt, oder der vereinbarten Zahlung nicht nachkommt, wird die Ware vom Spediteur auf Kosten des Käufers zwischengelagert.
Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Ware sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Bei "auf Abruf" oder gegen "Abholung" bestellten Waren, die nicht binnen 1 Woche abgeholt werden, ist Zwischenverkauf vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen.
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart wird, ab unserem Büro, in jedem Fall gehen die Gebühren für Express-Sendungen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Bei Anlieferung muss die Ware sofort auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel überprüft werden. Mängel sind sofort zu melden. Anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

5. Reklamationen

Geringe oder handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Holzstruktur, Form, Farbe, Abmessung, Muster, Qualität, Stoffbeschaffenheit, oder Änderungen können nicht als Mängel anerkannt werden. Eine Mängelrüge kann nur akzeptiert werden, wenn die normale Verwendungsfähigkeit der Ware nicht gegeben, oder wesentlich beeinträchtigt wird. Bei berechtigten Beanstandungen hat zuerst der Verkäufer wahlweise das Recht der Nachbesserung, des Umtausches oder der Warenrücknahme. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, welche durch missbräuchliche Verwendung der gelieferten Ware entstehen. Fehlende Ware wird, wenn möglich, grundsätzlich nachgeliefert. Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme durch den Käufer oder einem von diesem bestimmten Dritten gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Rücksendungen von Waren an uns bedürfen in jedem Falle unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. Für Schäden, die durch den Transport und beschädigte Verpackung hervorgerufen werden, haften wir nicht. Unsere Gewährleistung für Mängel reicht nicht weiter als unsere eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten. Für die Anerkennung einer Reklamation ist das Einverständnis unseres Lieferanten erforderlich. Wenn seitens des Käufers oder Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt sind, haben wir nicht mehr Gewähr zu leisten. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Ware. Wir haben daher weder auf die Ware verwendete Bearbeitungskosten zu ersetzen noch sonstige Nachteile, die auf den Mangel der gelieferten Waren zurückgehen. Für Nebenleistungen, die wir gefälligkeitshalber ohne gesonderte Honorierung erbringen, haften wir nicht. Wir haften auch nicht für den Eingriff in Schutzrechte Dritter, sofern Aufträge laut Angaben des Käufers (Zeichnungen) entgegengenommen werden. Wir haften nicht für Schäden, welche durch missbräuchliche Verwendung der gelieferten Ware entstehen.

6. Rücktritt

Wir sind berechtigt, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Käufer nach erfolgloser Nachfristsetzung, bei Leistungsverweigerung auch ohne solche, nach unserer Wahl vom gesamten Vertrag oder von Teilen des Vertrages, etwa soweit Lieferung oder Zahlung noch nicht erfolgt ist, zurückzutreten. Bei Rücktritt des Verkäufers vom abgeschlossenen Kaufvertrag hat der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der zu ersetzende Schaden beträgt mindestens 50 % des Preises der gekauften Ware, so ferne der Verkäufer nicht den Eintritt höheren Schadens nachweist, insbesondere bei Sonderanfertigungen. In jedem Fall kommen dazu Transport-, Montage-, Abmontage- und Rücktransportkosten.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist ausgeschlossen. Pfändungen, oder Zugriffe dritter Personen müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Pfändung der Ware hat der Käufer sofort alle Maßnahmen zu treffen, um dem Verkäufer die Rücknahme der Ware zu ermöglichen! Alle Kosten, welche die Freigabeansprüche betreffen, hat der Käufer zu tragen, Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt er damit die Forderungen an den Verkäufer ab, ohne dass es dafür noch einer weiteren, gesonderten Abtretungserklärung bedarf, solange bis sämtliche Forderungen des Verkäufers erfüllt sind.
Sollte die Pfändung des uns gehörigen Liefergegenstandes oder des nach Verarbeitung in unserem Miteigentum stehenden Gegenstandes durch Dritte versucht werden, hat der Käufer auf unser Eigentum bzw. Miteigentum aufmerksam zu machen und uns unverzüglich unter genauer Anführung der Daten (Gericht, E-Zahl, Pfändungstag, betreibender Gläubiger, dessen Anwalt, betriebene Forderung, Postzahl des Pfändungsprotokolls) schriftlich zu verständigen. Alle mit der Wahrung unseres Eigentums verbundenen Kosten hat uns der Käufer zur Gänze zu ersetzen. Ist der Käufer mit den ihn treffenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir die verkaufte Ware zurückfordern. Diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag, sondern besteht die den Käufer treffende Zahlungsverpflichtung bis zu deren Erfüllung weiter. Erst nach vollständiger Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung hat der Käufer das Recht, die Herausgabe der gekauften Ware zu verlangen.

8. Schutzrechte

Konstruktionen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung des Schutzrechtes entstehen.

9. Gerichtsstand

  1. Als Erfüllungsort gilt für beide Teile Neusiedl am See.
  2. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit.
  3. Diese Gerichtsstandsvereinbarung ist auch dann gültig, wenn der Käufer seinen Aufenthaltsort ständig, oder vorübergehend ins Ausland verlegt.
  4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.